neuwerk schreibt leicht

Das Dienstleistungsspektrum von neuwerk wächst! Mit dem Büro für Leichte Sprache bietet der Geschäftsbereich seine Leistungen für alle dem Salus Altmark Holding-Verbund zugehörigen sowie interessierten externen Unternehmen an. Der inklusive Gedanke von neuwerk formuliert auch hier einen weiteren gesellschaftlichen Mehrwert an die Themen Barrierefreiheit und Teilhabe. Die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung oder Benachteiligung setzt einen weiteren Meilenstein in diesem Berufsfeld. Dabei entsteht die Besonderheit der multiperspektivischen Betrachtung, welche eine Bereicherung für das Produkt unserer Dienstleistungen darstellt. Die transparente und zuverlässige Arbeitsweise, kombiniert mit dem fundierten Fachwissen unserer zertifizierten Übersetzer*innen und deren Hintergründe bezüglich der Thematik spiegelt sich in der Professionalität unserer Leistungen und der Zufriedenheit unserer Kunden wieder.

Weitere Informationen

  • Hintergründe der Leichte Sprache

    Hintergründe der Leichte Sprache

    Leichte Sprache ist eine verständliche Form der Kommunikation für Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz. Dabei wird das Sprachniveau A1 verwendet, welches Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und Verstehen die selbstständige Teilhabe an Informationen erleichtert. Leichte Sprache ist immer ein Zusatzangebot, ersetzt niemals den Originaltext und besitzt keine Rechtskraft. Sie bedient sich festen Regelwerken. Die Texte sollten von Personen der Zielgruppe auf Verständlichkeit geprüft sein. 

    Adressaten der Leichten Sprache sind Menschen mit:

    • Lernschwierigkeiten
    • geringer Lesekompetenz
    • Migrationshintergrund
    • kognitiven Einschränkungen
    • Erkrankungen, wie zum Beispiel Demenz

    Auf Bundesebene sind nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) alle Träger der öffentlichen Gewalt zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ist Barrierefreiheit ein offizielles Recht und die Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger.


  • Unser Leistungsspektrum

    Unser Leistungsspektrum

    Ihre Texte werden ausschließlich von zertifizierten Übersetzer*innen formuliert und von geschulten Prüfer*innen überprüft. Wir orientieren uns dabei an dem Regelwerk vom Netzwerk Leichte Sprache e.V.

    Unsere Leistungen auf einen Blick:

     

    • Übersetzung in „Leichte Sprache“ (A1)
    • Übersetzung in „Einfache Sprache“ (A2 – B1)
    • Prüfung von selbstständig übersetzen Texten (A1, A2, B1)
    • Siegel-Prüfung – Zusammenarbeit mit Prüfgruppen (A1 – A2)
    • Aufbereitung von Informationsmaterialien, z. B. Binden von Broschüren und Heften als Dienstleistung durch das Integrative Servicecenter in Uchtspringe
    • Beratungsangebote 

  • Mitgliedschaft im Netzwerk Leichte Sprache

    Mitgliedschaft im Netzwerk Leichte Sprache

    Das Netzwerk Leichte Sprache hat sich das Ziel manifestiert, ein Recht auf Leichte Sprache in allen Ebenen der Gesellschaft zu erreichen. Mit dem Recht auf Leichte Sprache sollen verbindliche Regeln entstehen, die eine Handlungsgrundlage für eine einheitliche Umsetzung darstellen. Als aktives Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache wollen wir uns an der Verantwortung beteiligen, sämtliche Texte nach verbindlichen Regeln in die Leichte Sprache zu übersetzen und somit den Abbau von Barrieren innerhalb der Gesellschaft voranzubringen.

    Durch die Anwendung der korrekten Regeln, der Zusammenarbeit mit unseren Prüfgruppen und durch die Mitgliedschaft im Netzwerk Leichte Sprache verwenden wir das Siegel vom Netzwerk Leichte Sprache. Bei der Sigelnutzung geht es uns nicht darum, so viele Siegel wie möglich zu verwenden, sondern die Qualität unserer Texte mit einem Siegel sichtbar zu machen. In dem Zusammenhang profitiert auch die Zielgruppe der Leichten Sprache vom „sichtbar machen“, weil die Texte als jene der Leichten Sprache identifiziert werden können.


  • Prüfgruppe

    Prüfgruppe

    Wenn es um die Barrierefreiheit von Texten geht, denkt die Leichte Sprache seine Zielgruppe von Anfang an mit. Prüfer*innen der Leichten Sprache sind nach allen Regelwerken verpflichtend und sehr wichtig, so auch in den Regeln des Netzwerk Leichte Sprache e.V. Erst wenn Menschen der Zielgruppe die Texte verstehen, sind diese wirklich leicht und dürfen dementsprechend mit dem Siegel Leichte Sprache versehen werden.

    Mit Lena Schneider und Anja Johannes sind inzwischen zwei zertifizierte Übersetzerinnen aktiv, die bei ihrer Arbeit mit einer Prüfgruppe aus dem Bereich der Eingliederungshilfe von Salus “betreuen & pflegen” kooperieren. Aufgebaut wurde die Prüfgruppe, die sich alle 14 Tage trifft, mit Unterstützung der Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe Dr. Sabine Dutschko, der Standortleiterin Anika Mente und des Teams der Tagesförderung in der Salus-Einrichtung für behinderte Menschen Gardelegen.

     


  • Ein Beispielsatz - drei Sprachniveaus

    Ein Beispielsatz - drei Sprachniveaus

    Sie dürfen sich gerne selbst von unserer Arbeit überzeugen. Hier ist ein Auszug aus einem internen Formular in den verschiedenen Sprachniveaus dargestellt.

    Bürokratisches Schriftdeutsch:

    Die Auszubildenden melden sich bei Nichterscheinen im Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule oder der überbetrieblichen Ausbildung gemäß der Belehrung zu den Meldepflichten selbständig telefonisch ab. 

    Einfache Sprache:

    Die Auszubildenden rufen an, wenn sie nicht zur Ausbildung kommen. 

    Sie melden sich so ab, wie es in den Belehrungen erklärt ist.

    Leichte Sprache:

    Sie können nicht zur Ausbildung kommen?

    Dann müssen Sie sich selbst abmelden.

    Dafür müssen Sie anrufen.

    Sie rufen in der Schule an.

    Oder Sie rufen auf der Arbeit an.

    Sie rufen immer vor dem Arbeits-Beginn an.


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Lena Schneider
Koordinatorin