neuwerk schreibt leicht

Das Dienstleistungsspektrum von neuwerk wächst! Mit dem Büro für Leichte Sprache bietet der Geschäftsbereich seine Leistungen für alle dem Salus-Verbund zugehörigen sowie interessierten externen Unternehmen an. Der inklusive Gedanke von neuwerk formuliert auch hier einen weiteren gesellschaftlichen Mehrwert an die Themen Barrierefreiheit und Teilhabe. Die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung oder Benachteiligung setzt einen weiteren Meilenstein in diesem Berufsfeld. Dabei entsteht die Besonderheit der multiperspektivischen Betrachtung, welche eine Bereicherung für das Produkt unserer Dienstleistungen darstellt. Die transparente und zuverlässige Arbeitsweise, kombiniert mit dem fundierten Fachwissen unserer zertifizierten Übersetzer und deren Hintergründe bezüglich der Thematik spiegelt sich in der Professionalität unserer Leistungen und der Zufriedenheit unserer Kunden wieder.

Das Leistungsspektrum von unserem Büro Leichte Sprache erstreckt sich von der Prüfung Ihrer selbstständig verfassten Texte über das Umformulieren Ihrer Ursprungstexte in die Leichte und Einfache Sprache, die Aufbereitung Ihrer Informationsmaterialien inklusive Druck und Binden von zum Beispiel Broschüren oder Heften bis hin zu verschiedenen Formen von Beratungs- und Aufklärungsangeboten. Ihre Texte werden ausschließlich von zertifizierten Übersetzern formuliert. Wir orientieren uns dabei an verschiedenen Regelwerken, die sich bei der Anforderung an die Leichte Sprache nicht wesentlich unterscheiden. Das ist einmal das Regelwerk der „Deutschen Gesellschaft für Leichte Sprache eG“ (DGLS). Zum anderen berücksichtigen wir die Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache, da wir ohnehin eine Mitgliedschaft im Netzwerk anstreben. Durch die Anwendung der korrekten Regeln und unsere Prüfgruppe das Siegel vom Netzwerk verwenden dürfen. Alle Texte, welche sich an den europäischen Regeln für leicht lesbare Sprache orientieren, können nach erfolgreicher Überprüfung durch unsere Prüfgruppe mit dem „Inclusion Europe Siegel“ verifiziert werden. Es geht uns hierbei nicht darum so viele Siegel wie möglich zu verwenden, sondern die Qualität unserer Texte mit einem Siegel sichtbar zu machen. In dem Zusammenhang profitiert auch die Zielgruppe der Leichten Sprache vom „sichtbar machen“, weil die Texte als jene der Leichten Sprache identifiziert werden können.

Leichte Sprache ist eine verständliche Form der Kommunikation für Menschen mit eingeschränkter Sprachkompetenz. Dabei wird das Sprachniveau A1 verwendet, welches Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und Verstehen die selbstständige Teilhabe an Informationen erleichtert. Leichte Sprache ist immer ein Zusatzangebot, ersetzt niemals den Originaltext und besitzt keine Rechtskraft. Sie bedient sich festen Regelwerken. Die Texte sollten von Personen der Zielgruppe auf Verständlichkeit geprüft sein. Adressaten der Leichten Sprache sind: Menschen mit geistiger Behinderung, Lernschwierigkeiten, Migrationshintergrund oder anderer kognitiver Einschränkungen oder Erkrankungen, wie zum Beispiel Demenz. Auf Bundesebene sind nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) alle Träger der öffentlichen Gewalt zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ist Barrierefreiheit ein offizielles Recht und die Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger.

Das Netzwerk Leichte Sprache hat sich das Ziel manifestiert, ein Recht auf Leichte Sprache in allen Ebenen der Gesellschaft zu erreichen. Mit dem Recht auf Leichte Sprache sollen verbindliche Regeln entstehen, die eine Handlungsgrundlage für eine einheitliche Umsetzung darstellen. Als aktives Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache wollen wir uns an der Verantwortung beteiligen, sämtliche Texte nach verbindlichen Regeln in die Leichte Sprache zu übersetzen und somit den Abbau von Barrieren innerhalb der Gesellschaft voranzubringen.

Unser Angebotsspektrum

  • in „Leichte Sprache“ (A1)
  • in „Einfache Sprache“ (A2 – B1)
  • Prüfung von selbstständig übersetzen Texten (A1, A2, B1)
  • Siegel-Prüfung – Zusammenarbeit mit Prüfgruppen (A1 – A2)
  • Textübersetzung medizinischer Schreiben in Sprachniveaus (A1, A2, B1)
  • Aufbereitung von Informationsmaterialien, z. B. Binden von Broschüren und Heften als Dienstleistung durch das Integrative Servicecenter in Uchtspringe
  • Beratungsangebote 
24-Stunden-Hotline
Lena Schneider

Koordinatorin

Telefon:
+49 391 60753-671

E-Mail:
l.schneider@sah.info